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Bürgerinitiative Barrierefreier Bahnhof
Im November 2024 hat die DB ihre Planung beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eingereicht. Das Eisenbahnbundesamt führt jetzt die Planfeststellung durch.
Vom 11. Juni – 10. Juli 2025 liegen die Pläne aus:
- Im Rathaus Fürstenberg
Mo, Di, Mi: 09.00 – 16.00 Uhr
Do: 09.00 – 18.00 Uhr
Fr: 09.00 – 12.00 Uhr - Im Internet: https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Details/Beteiligung.html?id=V-E100105&idb=B-E100105-01
Sie können bis zum 11. August 2025 beim Eisenbahnbundesamt eine Einwendung gegen die Planung der Deutschen Bahn zum Bahnhof Fürstenberg einlegen.
So können Sie eine Einwendung erheben:
Inhalt der Einwendung
- Sie müssen ihre Betroffenheit darlegen.
Welche Nachteile haben Sie durch die Planung der Bahn? Jeder der die Bahn nutzt, ist betroffen. Ob Sie Fürstenberger Bürger sind, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob Sie den Bahnhof Fürstenberg (gelegentlich) nutzen. - Sie sollten formulieren, was sie an der Planung schlecht finden.
Eine Sammlung von unseren Kritikpunkten haben wir zusammengestellt. Sie können gerne diese Punkte übernehmen und/oder eigene Punkte formulieren. - Sie können außerdem schreiben, wie Sie sich eine bessere Planung vorstellen. Das müssen Sie aber nicht.
Sie können zum Beispiel schreiben, dass die Planung des VBB aus 2021 viel besser ist, weil die Wege erheblich kürzer sind. Die Planung des VBB beinhaltet zwei Außenbahnsteige, eine Personenunterführung an der bisherigen Stelle, Rampen, die zentral im Bahnhof gelegen sind und nicht weit entfernt.
Sie können auch schreiben, dass Sie einen Aufzug für mobilitätseingeschränkte Bürger viel besser finden als eine Rampe.
Sie können auch schreiben, dass zusätzlich zu Aufzügen auch kürzere sogenannte „Schweizer Rampe“ gebaut werden sollte, um Menschen mit Rollkoffern und Fahrrädern einen leichten Zugang zu den Zügen zu ermöglichen.
Adressat der Einwendung
Einwendungen müssen bis zum 11. August 2025 beim Eisenbahnbundesamt eingehen. Sie können die Einwendung auf verschiedenen Wegen an das Eisenbahnbundesamt schicken:
- per E-Mail an Kanzlei-sb1-bln@eba.bund.de
- per Brief mit eigenhändiger Unterschrift an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin, Steglitzer Damm 117, 12169 Berlin
- über das Beteiligungs-Portal, wenn man sich ein BundID-Konto anlegt.
Vorschläge für Einwendungen
Beispiele für Einwendungen finden Sie hier. Sie können gerne Formulierungen daraus für Ihre persönlich Einwendung verwenden.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns eine Kopie Ihrer Einwendung senden.
per E-Mail an kontakt@bbb-fuerstenberg.de oder
per Post an Wolfgang Waldorf, Luisenstr. 1, 16798 Fürstenberg.
==> zu der Kritik an der Planung der Bahn