Sehr geehrter Herr Krause,
sehr geehrte Damen und Herren,
meine bisherigen Einlassungen bestehen in vollem Umfang fort. Ich nehme trotz erheblicher Kritik keinerlei Bereitschaft bei der DB wahr, die Planung zu optimieren.
Eine Auseinandersetzung mit der seitens des VBB vorgeschlagenen Lösung kann ich nicht erkennen.
Viele Begründungen sind nicht nachvollziehbar und es würde hier zu weit führen, im einzelnen darauf einzugehen.
Nach meinen Recherchen gibt es mehrere Missverständnisse zwischen der Bahn und dem Denkmalschutz, die wesentlich zu der schlechten Planung geführt haben. Ein Beispiel ist die falsche Annahme der DB, dass das denkmalgeschützte Mittelbahnsteigdach nicht partiell de- und remontiert werden darf. Bei der Sanierung des Hausbahnsteigdaches vor wenigen Jahren wurde das beispielsweise so gemacht.
Ebenso gibt es ganz offensichtliche Missverständnisse und Versäumnisse in der Abstimmung mit der Stadt. Beispiel: Die Stadt wünscht sich eine axiale Erschließung in Verlängerung der Bahnhofstraße, hat sogar selbst vor über 10 Jahren hierzu eine Planung erstellt und der Bahn vor ca. 2 Jahren die nötigen Grundstücksflächen angeboten. Es ist bei vergleichbaren Projekten ein absolut übliches Vorgehen, Grundstücke zu erwerben oder zu tauschen. Hier wird diese naheliegende Möglichkeit seitens der DB vehement ignoriert. Sorry, so kann man diese schlechte Planung nicht rechtfertigen.
Auch das DB-typische Totschlagargument „Wirtschaftlichkeit“ kann sehr leicht widerlegt werden: Die für die Rampen geplanten Spundwände längs der Gleise mit unzähligen Erdankern kosten Unsummen. Ein ehrlicher Ansatz der Kosten, die durch die erforderlichen Streckensperrungen entstehen, fehlt. Bei der VBB-Variante kann die neue Verkehrsstation störungsfrei gebaut werden, während der Verkehr auf den Gleisen 1 und 2 weiterläuft. Die einzigen Mehrkosten bei der VBB-Variante bestehen aus einem ca. 5 Meter längeren Unterführungs-Neubau, der durch die einfachere Bauweise, praktisch keine Betriebsunterbrechungen und deutlich günstigere Rampen ohne die aufwändigen Spundwände mehr als ausgeglichen wird.
Ich möchte mich ansonsten darauf beschränken, dass die in der Planrechtfertigung eingangs aufgeführten Ziele des Vorhabens in Bezug auf Fürstenberg vollumfänglich verfehlt werden: Die Ziele des Vorhabens bestehen lt. der DB in der…
1. weiteren Steigerung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes und damit in der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des umweltfreundlichen Verkehrsmittels Eisenbahn,
–> die Leistungsfähigkeit in Fürstenberg wird durch viel zu lange Wege konterkariert. Die Gesamtfahrzeit steigt deutlich an, der Umstieg zu anderen Verkehrsmitteln ist maximal unattraktiv geplant, z.T. sogar schlichtweg absurd was den noch vorhandenen früheren Zugang zur Verkehrsstation betrifft.
2. Verbesserung der Infrastruktur als entscheidende Voraussetzung für den weiteren wirtschaftlichen Aufschwung in den neuen Bundesländern,
–> die wirtschaftliche Basis Fürstenbergs ist Tourismus. Diese wird durch eine massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo geschwächt (Verschlechterung der Sicherheit, zu lange, unattraktive und und unangenehme Wege)
3. der Erhöhung der Sicherheit und Beschleunigung der Betriebsabwicklung durch den Einsatz moderner Technik
–> das Ziel Sicherheit wird durch zunehmende illegale Gleisüberquerungen, die durch die geplante Zugangssituation geradezu provoziert werden, stark konterkariert
4. Angebotsverbesserung durch die Bereitstellung einer barrierefreien Verkehrsanlage.
–> 300 Meter längere Wege sind nicht barrierefrei, denn sie widersprechen der RIL 813, da die kürzest möglichen Wege deutlich kürzer sind (VBB-Vorschlag)
Wie blanker Hohn klingt für mich der einleitende Satz „Nach Art. 87e Abs. 4 des Grundgesetzes hat der Bund zu gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit,… bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz Rechnung getragen wird.“ Die offene Distanzierung vom wesentlichsten Ziel für Verkehrsstationen „praktisch umsetzbarer Entfernung“ als „lediglich unternehmensinterne Regelungen der DB Station und Service AG (nunmehr DB InfraGO AG)“ – also der planenden Stelle – spricht Bände.
Ich finde es traurig, dass die DB nicht bereit ist, ihre offensichtlich schlechte Planung zu optimieren und gehe daher fest davon aus, dass diese Planung nicht genehmigungsfähig ist, alles andere wäre ein Skandal.
Es ist sehr schade um die verlorene Zeit und die verlorenen Planungskosten, aber die Situation dürfte hier so eindeutig sein, dass eine Genehmigung nicht erfolgen kann.
Eine wichtige Auflage für die Neuplanung sollte sein, dass Betroffene frühzeitig mit eingebunden werden und eine Kommunikations- und Optimierungsbereitschaft seitens der Planer bestehen muss.
Mit freundlichen Grüßen