Einwendung eines anderen Fürstenbergers

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Fürstenberg, den . . 2025

Einwendungen gegen die DB-Planung im Panfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „Umbau Bf Fürstenberg“

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Meine Betroffenheit durch die Umbaupläne für den Bahnhof Fürstenberg 

1.1. In meinem derzeitigen Gesundheitszustand

Ich bin durch die Planung der DB für den Umbau des Bahnhofes Fürstenberg erheblich betroffen. Ich fahre regelmäßig mit dem RE 5 nach Berlin. Gelegentlich fahre ich auch nach Oranienburg, Neustrelitz, Stralsund, Hamburg und Kiel.

Seit Einführung des Deutschlandticket habe ich dieses abonniert.

Ich bin vor allem dadurch betroffen, dass die Deutsche Bahn mit ihrer Planung die Wege zu und von den Zügen deutlich verlängert.

Im Einzelnen:

  • Verlust des Hausbahnsteigs:

Die Züge aus Berlin sollen zukünftig am Mittelbahnsteig halten und nicht mehr am Hausbahnsteig (heute Gleis 1). Damit muss ich, wenn ich aus Oranienburg oder Berlin komme, oder in Richtung Neustrelitz fahre die Personenunterführung nutzen. Dagegen kann ich bisher ohne Nutzung der Personenunterführung mein Auto erreichen, welches ich benötige, um nach Hause zu meiner Wohnung zu kommen. Ich muss derzeit keine Treppen hinunter- und hinaufsteigen.

  • Die neue Personenunterführung:

Die Bahn beabsichtigt, die Personenunterführung um ca. 59 m an das südliche Ende der Bahnsteige zu verlegen. Damit verlängert sich für mich der Weg zur Mitte des Zuges um ca. 118 m bzw. ca. 1,5 Minuten.

Bei einer Hin- und Rückfahrt nach Berlin, muss ich damit auf dem Hinweg 118m weiter laufen. Auf dem Rückweg muss ich 118 m weiter laufen und zusätzlich eine Treppe von ca. 4,75m hinab und eine in gleicher Höhe wieder hinauf laufen.

1.2. Nach Fertigstellung des Bahnhofs in 5 oder 10 Jahren

Ich bin derzeit 75 Jahre alt und kann die Treppen der Personenunterführung noch gut bewältigen. Aber möglicherweise ist mir das in 5-10 Jahren, wenn der Bahnhof fertig ist, nicht mehr möglich.

Dann muss ich die Rampen nehmen, um zum Zug zu kommen. Die geplanten Rampen verlängern die Wege unnötig.

Menschen, die keine Treppen mehr laufen können, können derzeit in Süd-Nord-Richtung ohne die Benutzung von Treppen und Rampen am Hausbahnsteig Ein- und Aussteigen. In Nord-Süd-Richtung können sie zweimal am Tag (um 10:12 Uhr und um 18:12 Uhr) ebenfalls auf dem Hausbahnsteig ein- und aussteigen.

Die DB plant, Rampen am Südende der Bahnsteige zu bauen. Damit müsste ich dann zusätzlich zu den 2x 59m Weg zum Südende des Bahnsteigs zusätzlich 185m die Rampen hinunter und wieder hinauflaufen, das ist ein unnötiger Weg von insgesamt ca. 300m, wofür ich dann je nach Verfassung – mindestens 5 Minuten benötigen werde.

Für die Fahrt in Süd-Nordrichtung bräuchte ich keine Rampe benutzen, wenn es weiter einen Hausbahnsteig gäbe.

Für die Fahrt in Nord-Süd-Richtung kann man stadtseitig wegen des Geländeniveaus eine erheblich kürzere (ca. 50m lange) barrierefreie Rampe bauen, wenn sie in Verlängerung der Bahnhofstraße in die Personenunterführung führen würde.

Den Weg über eine 96 m lange barrierefreie Rampe am Bahnsteig könnte ich sparen, wenn auf dem Bahnsteig ein Aufzug gebaut würde. Der Bau eines Aufzuges auf Bahnhöfen ist nichts außergewöhnliches. Die DB hatte in ihren Varianten 3-2014 bzw. 1-2020 selbst den Bau eines Aufzugs vorgesehen (siehe Unterlage 1.1). Diese Planung ist für Menschen mit Gehbehinderungen erheblich besser als der Bau einer langen Rampe.

Hinzu kommt, dass die von der DB geplanten Rampen die Sicherheit auf dem Bahnhof verringern.

Durch die Rampenplanung der DB werden gefährliche Engstellen und Angsträume geschaffen. Künftig würden alle Fahrräder, Rollatoren, Koffer, Kinderwagen etc. über die Rampen hinab- und hinaufgeschoben. Auch weil es zwei sehr enge U-förmige Wendungen gibt, wären in Stoßzeiten Staus und gefährliche Überholsituationen die Folge. Auch ist zu befürchten, dass Fahrräder nicht immer geschoben werden. Welcher Fahrradfahrer schiebt sein Fahrrad schon gerne 5 Minuten lang?

Die Rampen liegen zwischen bis zu 4,75 m hohen engen Betonwänden. Sie sind abgelegen von anderen Reisenden und von bewohntem Gebiet. Bei geringem Fahrgast-Aufkommen und Dunkelheit ergeben sich Angsträume.

Ohne Hausbahnsteig ist es fraglich, ob sich ein Café im Bahnhof halten kann, weil die auf den Zug wartenden Reisenden nicht mehr so schnell vom Café zum Bahnsteig kommen bzw. die aus der Stadt Fürstenberg oder von den sieben Buslinien kommenden Reisenden gleich diagonal zur Personenunterführung gehen werden, ohne direkt am Café vorbeizukommen. Damit würde der Aufenthalt am Bahnhof noch einsamer und gefährlicher. Außerdem gäbe es dann am Bahnhof keine Toiletten mehr, was für mich ein Problem bedeuten würde, weil ich eine verengte Prostata habe und seht häufig eine Toilette benutzen muss.

2. Die schlechte Planung resultiert aus den Vorgaben für die Planung

Die Deutsche Bahn beschreibt die Zielsetzung des Fürstenberger Bahnhofumbaus am Anfang des Erläuterungsberichtes (Unterlage 1) wie folgt:

„Die DB InfraGO AG beabsichtigt die Trasse Rostock-Berlin für die Fahrzeit < 2 Stunden zwischen den Bahnhöfen Bf Rostock Hbf und Berlin Hbf auszubauen. Dazu müssen die Streckengeschwindigkeiten auf bis zu 160 km/h angehoben werden. Es ist eine Radsatzlast von 25 t anzusetzen.(Seite5)“. Im Kapitel 2 „Planrechtfertigung“ wird als Ziel noch der „barrierefreien Umbau der Verkehrsstation“ hinzugefügt.

Dass der Bahnhof die Aufgabe hat, für alle Reisenden eine bequeme Ein- und Ausstiegsmöglichkeit mit kurzen Wegen zu schaffen, wird in den Planfeststellungs­unterlagen nicht benannt. Entsprechend ist das Ergebnis der Planung.

Ich verstehe nicht, warum die DB beim Umbau des Bahnhofes lediglich darauf achtet, dass der Abschnitt Berlin-Rostock für den transeuropäischen Verkehr fit gemacht wird, aber ein kundenfreundlicher Umbau des Bahnhofes mit kurzen Wegen keine Rolle spielt.

Dabei müsste es doch im eigenwirtschaftlichen Interesse der Bahn liegen, möglichst viele Bahnreisende anzuziehen.

Seit Januar 2024 ist zudem die Gemeinwohlorientierung der InfraGo AG ein zentrales Ziel der Satzung. Deshalb muss die Kundenorientierung eine zentrale Vorgabe für die Planung der sein.

Hinzu kommt: Der Eigentümer der Bahn, der Bund, hat sich 2021 zum Ziel gesetzt, die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln. Die gesetzlichen Klimaschutzziele gelten unverändert. Der Umbau des Bahnhofs Fürstenberg zu einem Bahnhof der kurzen Wege statt zu einem Bahnhof der immer länger werdenden Wege, kann einen Beitrag dazu leisten, die Verkehrsleistung der Bahn zu erhöhen und damit den Klimaschutzzielen näher zu kommen.

Darüber hinaus hat mich bei der Vorstellung der Umbaupläne der DB im Oktober 2023 anlässlich der „frühzeitigen Bürgerbeteiligung“ sehr überrascht, dass die DB nicht versucht hat, mit ihren Nachbarn eine gemeinsame Lösung zu finden. Auf der Veranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung haben die Planer bei den Fragen von Bürgern nach einem Westzugang des Bahnhofes, nach einem Weiterbetrieb der Züge auf dem bisherigen Gleis 1 und bei der Thematisierung einer stadtseitigen geraden Rampe in Verlängerung der Bahnhofstraße geantwortet, dass das nicht geplant worden wäre, weil die Bahn keine Rechte auf den benachbarten Grundstücke hätte.

Dabei haben die Stadt Fürstenberg, der Inhaber des Bahnhofgebäudes und die Eigentümer des Projektes „Havelfabrik“ als Eigentümer von benachbarten Grundstücken ihre Bereitschaft erklärt, an guten Lösungen mitzuwirken.

3. Lange Wege verstoßen gegen die Regeln für den Bau von Bahnhöfen

Die von der Deutschen Bahn geplanten langen Wege für Behinderte verstoßen eindeutig gegen die Gesetze und Regeln für den Bau von Bahnhöfen.

Die EU hat am 18. November 2014 die „Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität“ beschlossen. Sie wird kurz als „TSI PRM 2015“ bezeichnet. Sie schreibt im Anhang in Kapitel 4.2.1.2 Abs. 2 vor:

„Die Länge der hindernisfreien Wege muss der kürzesten praktisch umsetzbaren Entfernung entsprechen.“

Die Deutsche Bahn hat im Jahr 2016 Ausführungsbestimmungen zur Anwendung der EU-Verordnung bei Stationsbauprojekten veröffentlicht. Dort ist in Kapitel 3.3 Abs. 2 festgelegt:

„Die Länge der hindernisfreien Wege muss der kürzesten praktisch umsetzbaren Entfernung entsprechen.“

Die von der DB geplante Bahnhof der langen Wege verstößt auch eindeutig gegen die Richtlinie der DB Station&Service AG, welche sie im Handbuch „Personen­bahnhöfe planen und bauen” veröffentlicht hat. Dort heißt es im Abschnitt 813.0101 „Grundlagen und Grundsätze” und dem Stichwort “Grundsatz Kundenorientierung”:

„Für die Deutsche Bahn AG steht der Reisende im Mittelpunkt. Daher sind die Maßnahmen im Geltungsbereich der Ril-Fam. 813 unter Beachtung der betrieblichen Belange so zu planen, dass (…) die Anlagen in das verkehrliche Gesamtkonzept eingebunden sind (verkehrsgünstige Lage und gute Verknüpfung mit anderen Verkehrswegen und -systemen bei möglichst kurzen, bequemen Fußwegen).”

Im Abschnitt 813.0202 legt diese Richtlinie fest:
„Gemäß Definition im Abschnitt 2.3.TSI PRM bilden hindernisfreie Wege eine Verbindung zwischen zwei oder mehr öffentlich zugänglichen, der Beförderung von Reisenden dienenden Bahnhofsbereiche, die der Verantwortung des Infrastrukturbetreibers oder des Bahnhofbetreibers unterliegen. Der hindernisfreie Weg betrifft grundsätzlich alle Arten von Bahnsteigzugängen. (…)

Die Länge der hindernisfreien Wege muss der kürzesten praktisch umsetzbaren Entfernung entsprechen.“

Die Umbauplanung der DB für den Bahnhof Fürstenberg verstößt gegen die vorstehend aufgeführten Gesetze und Richtlinien.

4. Die Planung muss mit neuen Vorgaben überarbeitet werden

Generell sollten bei der Planung zusätzlich folgende Vorgaben berücksichtigt werden:

Alle Reisenden müssen bequem ein- und aussteigen können.
— Die Wege für die Reisenden müssen möglichst kurz sein
Die Ressourcen der Nachbarn (Stadt Fürstenberg, Eigentümer des Bahnhofsgebäudes und Eigentümer der Havelfabrik) müssen bei der berücksichtigt werden.

Im Einzelnen sollten folgende Vorgaben gelten:

Der Ausstieg aus den Zügen aus Berlin und der Einstig in die Züge nach Neustrelitz sollte weiter in Fahrtrichtung rechts an einem Hausbahnsteig und ohne Nutzung der Personenunterführung möglich sein.

Der von der DB geplante Ausstieg nach links auf den Mittelbahnsteig verschlechtert den Zugang gegenüber der heutigen Situation erheblich, weil diese Reisenden dann die Personenunterführung nutzen müssen.

Die bisherige Personenunterführung sollte erhalten und nicht ans Südende der Bahnsteige verlegt werden.
Hierfür sprechen nicht nur die um ca. 118 m kürzeren Wege für alle Reisenden, sondern auch die Möglichkeit, dann den Glaspavillon zu erhalten, welcher den Bahnhof charakterisiert.

Gehbehinderte sollten ohne die Benutzung langer Rampen die Bahngleise mit Aufzügen erreichen können. Für Gehbehinderte ist ein Zugang über insgesamt 185 m lange Rampen zusätzlich zu dem vorstehend bereits beschriebenen Umweg von 118 m nicht zumutbar. Außerdem sind derart gewinkelte Rampen häufig Angst­räume und weil die Rampen nicht überdacht werden, kann eine Benutzung im Winter bei Schnee und Eis sehr gefährlich sein. Für gehbehinderte Reisende sind daher Aufzüge verbunden mit kurzen Wegen die erste Wahl.

Neben Aufzügen für Gehbehinderte sollte es Rampen für Personen mit Fahrrädern, Kinderwagen und Rollkoffern geben. Dieser Punkt wurde bereits auf der Veranstaltung zur „Frühzeitigen Bürgerbeteiligung” am 17.10.2023 vorgetragen. Er wurde vom „Tourismusverein Fürstenberger Seenland e.V.” in seinem Schreiben vom 2.11.2023 an die Planer der Bahn erneut ausdrücklich formuliert.

Im Sommerhalbjahr sind die Züge aus Berlin überfüllt mit schwer bepackten Fahrrädern, die häufig auch noch einen Kinderanhänger haben. Für diese Kundengruppe sind Rampen die erste Wahl. Fürstenberg ist ein Touristisches Gebiet. Es ist aus Richtung Berlin das Tor zur Mecklenburgischen Seenplatte.

Für Fahrradfahrer, Kunden mit Kinderwagen und Kunden mit Rollkoffern empfiehlt das DB-Handbuch „Personenbahnhöfe planen und bauen” den Bau einer „Schweizer Rampe” (813.0202 Seite 26). Eine Schweizer Rampe hat eine Steigung von bis zu 12%. Eine Schweizer Rampe ist nicht barrierefrei. Sie kann deshalb den Bau eines Aufzugs nicht ersetzen.

„Schweizer Rampen werden als Ersatz für eine Treppe zur Kapazitäts­steigerung und Erleichterung der Nutzbarkeit für Kundengruppen z.B. mit Kinderwagen, Fahrrädern und Rollkoffern eingesetzt als Verbindung vom Bahnsteig zur Personenunter- oder Überführung.(…)

Eine Schweizer Rampe sollte anstelle einer Treppe z.B. bei touristischem Bedarf (z.B. Fahrradtourismus) vorgesehen werden, wenn dafür der erforderliche Platz zur Verfügung steht.”

Eine Schweizer Rampe kompensiert auch den Nachteil, den Aufzüge für mobilitätseingeschränkte Personen haben: Wenn der Fahrstuhl ausfällt, gibt es für Gehbehinderte einen Notzugang über die Schweizer Rampe.

Eine Schweizer Rampe wäre nur ca. 50 m lang, während eine barrierefreie Rampe ca. 96m lang wäre. Die Baukosten wären damit ebenfalls erheblich geringer als bei einer barrierefreien Rampe.

Es sollte auch von Westen einen Zugang zum Bahnhof geben.
Denn auch im Westen des Bahnhofes wohnen viele Bürger. Hier liegen die Festwiese, das Jugendzentrum, der Campingplatz und die Badewiese der Stadt. Hier wird die ehemalige Mühle („Havelfabrik“) von der Real Future GmbH mit einer Geschoss­fläche von 7.200 m2 im ersten Bauabschnitt für Wohn- und Arbeitszwecke ausgebaut.

Um von der Stadt in die Unterführung zu kommen, empfiehlt sich die Anlage eines ca. 50m langen geraden barrierefreien Weges von der Bahnhofstraße zur Personen­unterführung. Da die Bahnhofstraße hier ca. 2 m tiefer liegt als der Bahnhof, beträgt der Höhenunterschied zur Personen­unterführung ebenfalls nur ca. 2 m. Wenn der Weg so breit wie die Personenunterführung und mit schrägen Böschungen gebaut wird, bedeutet er keinen Angstraum für die Benutzer.

Das 740 m lange Überholgleis sollte zwischen den beiden anderen Gleisen positioniert werden.
Denn das Überholgleis wird in beide Richtungen genutzt werden. Bei einem westlich neben den beiden anderen Gleisen liegenden Überholgleis müsste dagegen bei der Benutzung des Überholgleises durch Züge aus Richtung Süden jeweils das von Norden kommende Gleis gesperrt werden.

Um von der Stadt in die Unterführung zu kommen, empfiehlt sich die Anlage eines ca. 50m langen geraden barrierefreien Weges von der Bahnhofstraße in die Personen­unterführung. Da die Bahnhofstraße hier ca. 2 m tiefer liegt als der Bahnhof, beträgt der Höhenunterschied zur Personen­unterführung ebenfalls nur ca. 2 m. Wenn der Weg so breit wie die Personenunterführung und mit schrägen Böschungen gebaut wird, bedeutet er keinen Angstraum für die Benutzer.

Das 740 m lange Überholgleis sollte zwischen den beiden anderen Gleisen positioniert werden.
Denn das Überholgleis wird in beide Richtungen genutzt werden. Bei einem westlich neben den beiden anderen Gleisen liegenden Überholgleis müsste dagegen bei der Benutzung des Überholgleises durch Züge aus Richtung Süden jeweils das von Norden kommende Gleis gesperrt werden.

Die geplante seitliche Anordnung des Überholgleises erstaunt, weil der der Landesnahverkehrsplan des Landes Brandenburg im „Perspektivnetz 2030+“ einen „30 Minutentakt Berlin Gesundbrunnen – Fürstenberg (Havel)-(Neustrelitz)“ vorsieht. (Landesnahverkehrsplan 2023-2027 vom 31. August 2023, Seite 147). Somit wird der Bahnhof Fürstenberg in Zukunft im erheblichen stärkeren Umfang für den Personenverkehr genutzt werden.

5. Es geht besser: Der Vorschlag des VBB

Der VBB und das Land Brandenburg setzen sich seit Jahren für den Bau eines kundenfreundlichen Bahnhofs in Fürstenberg ein. Leider konnten sie sich bisher gegenüber der DB nicht durchsetzen.

Nach dem Vorschlag des VBB erhält der Bahnhof Fürstenberg einen neuen Außenbahnsteig im Westen. Der bisherige Mittelbahnsteig wird zu einem verbreiterten östlichen Hausbahnsteig. Außerdem wird eine gerade barrierefreie Rampe in der Verlängerung der Bahnhofstraße in die Personen­unterführung geführt.

Die Vorteile:

Reisende aus Richtung Berlin und in Richtung Neustrelitz brauchen wie bisher keine Fußgängerunterführung zu benutzen.

Die Personenunterführung bleibt an der bisherigen Stelle. Damit verlängert sich der Weg der Reisenden nicht um 118 m.

Fußgänger aus Richtung Stadt können an der Bahnhofstraße direkt ohne die Benutzung einer Treppe die Personenunterführung erreichen, um zum Bahnsteig in Richtung Berlin zu gehen. Das natürliche Geländeniveau führt zu einer deutlich kürzeren Rampe.

Gehbehinderte erreichen den Zug aus Berlin nach Neustrelitz wie bisher direkt vom Bahnhofsgebäude aus. Sie sparen damit den Umweg über eine Rampe am Ende des Bahnsteigs. (285m = 5Min). Gehbehinderte erreichen den Zug aus Neustrelitz nach Berlin über die neue Rampe von der Ecke Bahnhofstraße/ Schützenstraße. Sie sparen damit ca. 120 m.

Die Sicherheit auf dem Bahnhof ist viel größer als bei der Planung der DB:

Die Rampen liegen mitten im Bahnhof. Sie sind nicht so abgelegen von anderen Reisenden und von bewohntem Gebiet.

Die Rampen liegen in offenem Gelände und können angeböscht werden statt in bis zu 4,75 tiefen Schächten zu liegen.

Die Rampen haben keine gefährlichen 180°-Wendungen

Die Wege sind kürzer. Damit sinkt die Gefahr von illegalen Gleisquerungen.

Die Chance, dass sich ein Café im Bahnhof halten kann ist größer. Dadurch ist der Bahnhof belebter.

Für die Bewohner im Stadtteil Röblinsee-Nord und die Besucher von Festwiese und Schwimmbad eröffnet der Vorschlag des VBB die Möglichkeit für einen späteren Zugang zum Bahnhof von Westen.

Geringere Sperrzeiten des Bahnverkehrs während des Umbaus.
Es können zunächst die neuen Bahnhofsanlagen westlich des bisherigen Mittelbahnsteiges fertig gebaut werden. Erst nach deren Fertigstellung kann das bis dahin noch genutzte Gleis 1 stillgelegt werden.

6. Ergänzung des VBB-Vorschlages

Noch bequemer wäre der Ein- und Ausstieg, wenn der Vorschlag des VBB ergänzt würde um den Bau eines Aufzuges auf dem Bahnsteig in Nord-Süd-Richtung und zusätzlich einer ca. 50 m kurzen Schweizer Rampe statt einer barrierefreien 96 m langen barrierefreien Rampe.

Ein Aufzug ist für mobilitätseingeschränkte Personen der bei weitem kürzeste und einfachste Weg zum Zug. Er entspricht der kürzesten praktisch umsetzbaren Entfernung.

Fürstenberg ist für Berliner das Tor zur Seenplatte. Im Sommer ist Fürstenberg das Ziel von vielen Urlaubern mit Fahrrädern, Fahrradanhängern, Kinderwagen und Rollkoffern. Für sie sind kurze “Schweizer” Rampen die beste Lösung.

Der Bau einer 50 m kurzen Rampe ist deutlich preiswerter als der Bau einer 96 m langen Rampe.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

==> zu der Willkommens-Seite der Bürgerinitiative Barrierefreier Bahnhof

==> zu der Kritik an der Planung der Deutschen Bahn

==> zu dem Vorschlag des VBB

==> zu Beispielen für Einwendungen

==> zu weiteren Informationen