Aktuelles

Das Eisenbahnbundesamt hat im März 2026 allen Bürgern, die eine Einwendung zur Umbauplanung für den Bahnhof Fürstenberg eingereicht haben, die gleiche 34-seitige „Gesamterwiderung“ zugesandt.

Die Bahn hat sich leider keinen Zentimeter bewegt und beharrt auf ihrer Planung. Die Bahn ist auf viele Punkte gar nicht eingegangen, andere Punkte hat sie lapidar abgetan. Besonders ärgerlich ist, dass die Bahn auf den Alternativvorschlag des VBB mit keinem Wort eingegangen ist. Dabei haben viele Bürger in ihren Einwendungen auf die vielen Vorzüge dieses Vorschlages hingewiesen.

Wichtig ist: Alle Bürger, die eine Einwendung geschrieben haben, sollten dem Eisenbahnbundesamt bis zum 2. April 2026 mitteilen, dass Ihre Einwendungen weiter bestehen.

Darüber hinaus kann jeder Einwender überlegen, ob er einzelne Punkte der eigenen Einwendung und/oder einzelne Punkte der Erwiderung anspricht.

Bitte lassen Sie sich durch die Antwort des Eisenbahnbundesamtes nicht entmutigen.
Bitte schreiben Sie dem Eisenbahnbundesamt bis zum 2. April 2026dass Ihre Einwendungen weiter bestehen.

Sollten Sie für die Formulierung ihrer „Äußerungen“ mehr Zeit benötigen, beantragen Sie per E-Mail bei Herrn Krause vom Eisenbahnbundesamt eine Fristverlängerung mit der Angabe, wann Sie die „Äußerungen“ einreichen können. Einigen Bürgern hat das Eisenbahnbundesamt eine Fristverlängerung von ca. 10 Tagen gewährt.

Nachstehend als Beispiel die Äußerungen von verschiedenen Bürgern Fürstenbergs zu der „Gesamtstellungnahme „der Deutschen Bahn:
Lassen Sie sich bitte von der Länge der unten stehenden Äußerungen nicht abhalten, sich selbst zu der „Gesamterwiderung zu äußern. Wichtig ist nur der eine Satz:
„Meine Bedenken sind durch die „Gesamterwiderung“ der DB nicht ausgeräumt worden. Sie bestehen unverändert weiter.“

==> Äußerung Bürger 1

==> Äußerung Bürger 2

==> Äußerung Bürger 3