Bürger 5

51127-511ppa/068-2301#002
Planfeststellung für das Vorhaben Bf- Fürstenberg
Erwiderung der Vorhabenträgerin vom 11.03.2026

Sehr geehrter Herr Krause,

vielen Dank für die Zusendung der Erwiderung der Vorhabenträgerin Deutsche Bahn auf meine Einwendung vom 5. August 2025. Vielen Dank auch für die Gewährung der Fristverlängerung bis zum 13. April 2026.

Ich bin fassungslos, wie wenig die Deutsche Bahn auf meine Einwendungen eingegangen ist. Natürlich hatte ich erwartet, dass die Deutsche Bahn mit ihrer hohen Fachkenntnis nicht mit jeder meiner Einwendungen übereinstimmt und einigen Punkten mit qualifizierten Argumenten widerspricht.

Nicht erwartet hatte ich jedoch, dass die Bahn meine wichtigsten Punkte einfach ignoriert.

Zweck des gesetzlich vorgesehenen Planfeststellungsverfahrens ist es, dass die Bürger ihre Bedenken einbringen können, damit diese bei der Planung berücksichtigt und abgewogen werden und somit die Planung verbessert wird.

Wenn ich die „Gesamterwiderung“ der Deutschen Bahn durchlese, stelle ich jedoch fest, dass sie lediglich auf einen kleinen Teil meiner Argumente überhaupt eingegangen ist. Die meisten meiner Argumente werden von der DB einfach ignoriert. Das ist keine sachliche Auseinandersetzung. Offensichtlich ist die Bahn nicht in der Lage, die Ansprüche zu erfüllen, die das Planfeststellungsverfahren an sie stellt.

Diese Erfahrung passt allerdings völlig zu dem bisherigen Verhalten der Deutschen Bahn. Bereits vor der Planfeststellung war die DB nicht bereit, uns, den in der Bürgerinitiative Barrierefreier Bahnhof“ (BBB) zusammengeschlossenen Bürgern, zu erläutern, warum sie den Umbau des Bahnhofs Fürstenberg so und nicht anders plant.

Die Bahn und ihre Planer haben jeden Kontakt mit den in der „Bürgerinitiative Barrierefreier Bahnhof“ (BBB) zusammengeschlossenen Bürgern verweigert außer bei der Veranstaltung am 17. Oktober 2023, welche als „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ bezeichnet wurde, und bei einem halbstündigen Online-Termin mit dem Bahnbeauftragten für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Alexander Kaczmarek, am 18. Januar 2024.

Bei der „frühzeitigen Bürgerbeteiligung“ wurde die Planung der Bahn von den anwesenden Bürgern heftig kritisiert. Leider ist es für uns nicht nachvollziehbar, ob diese Argumente in die Planung Eingang gefunden haben. Denn die DB hat das Protokoll der Veranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung in rechtswidriger Weise nicht in den zur Planfeststellung ausgelegten Unterlagen veröffentlicht.

In dem halbstündigen Online-Gespräch mit Herrn Kaczmarek am 18. Januar 2024, auf welchem wir wegen der Kürze der Zeit nur einige unserer Argumente vortragen konnten, hatte Herr Kaczmarek zugesagt, die Punkte bahnintern zu besprechen und dann drei Wochen später wieder auf uns zuzukommen. Trotz mehrfacher Nachfragen war Herr Kaczmarek anschließend jedoch nicht mehr zu einem weiteren Gespräch bereit.

Auch die Einladung von Bundes- und Landtagsabgeordneten von CDU, SPD, Linken und Grünen zu einem Gespräch über die Bahnhofsplanung am 2. September 2024 im Bahnhof Fürstenberg hat er ausgeschlagen. Stattdessen hat die Deutsche Bahn kurze Zeit später die Planung beim EBA eingereicht.

DB Zukunftsbahnhöfe

Meinem Schreiben möchte ich Worte des Leiters Vertrieb Mobility der DB InfraGo, Herrn Friedemann Kessler, voranstellen. Er hat sie auf dem Zukunftsforum Ländliche Entwicklung, veranstaltet vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat am 21. Januar 2026 vorgetragen.

Er hat erklärt:

„Je peripherer ein Bahnhof im Netz ist, desto überzeugender muss konzeptionell das Thema Verknüpfung der Verkehre gelöst werden. (…).

Der Weg in der Fläche zwischen dem Umsteigepunkt und dem Bahnsteig muss ganz kurz sein, sonst verlieren wir: gleich im Wettbewerb gegen das Auto. (…) Wir haben uns ein neues Leitbild der Bahnhofsentwicklung gegeben. Das nennt sich Zukunftsbahnhöfe, (…) das ist vor allen Dingen ein innovativer aber stadtplanerisch selbstverständlicher Ansatz, nämlich ganzheitlich zu denken. (…)

Wir wissen heute: Wenn wir Verkehr auf die Schiene bringen wollen und vernünftig Landschaft verknüpfen wollen, dann muss das, wie es der Reisende das auch möchte, ganzheitlich wahrgenommen werde. Dann reicht es nicht, wenn sie einen fantastischen selbst auch barrierefreien Bahnsteig haben. Sie brauchen auch ein solides attraktives Umfeld, wo man sich einfach wohlfühlt.

Ich möchte gerne schließen mit einem Zitat aus einem Leitbild, das wir uns selber mal gegeben haben, als Personenbahnhof, was unsere Neuausrichtung zeigt, nämlich „Anschluss an ein lebenswertes Land“. Das drückt aus, dass wir uns nicht nur um Großstadtbahnhöfe kümmern, sondern wir kümmern uns auch um die Fläche, weil ein attraktives Gesamtsystem speist sich über die vielen Einstiegs und Ausstiegspunkte in der Fläche über die kleineren und mittleren Bahnhöfe bis zu den Hauptbahnhöfen als Knoten. Nur so ist ein attraktiver Verkehr im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr möglich.“

Die Planer des Bahnhofs Fürstenberg haben bei ihrer Planung entweder das Konzept der Deutschen Bahn für Zukunftsbahnhöfe nicht verstanden oder sich gegen besseren Wissens nicht daran gehalten.

Im Folgenden setze ich mich mit einzelnen Erwiderungen der Deutschen Bahn zu den von mir eingereichten Einwendungen auseinander:

  1. Fehlende Prüfung des vom VBB vorgeschlagenen und von der Landesregierung Brandenburg unterstützten Alternativvorschlags

Bei ihrer ersten Planung im Jahr 2014 hatte die Deutsche Bahn die Variante 4b.C1 als Vorzugsvariante gewählt (Unterlage 1.1 Seite 8). Diese Variante hatte zwei Außen­bahnsteige. In der Mitte zwischen den beiden Haltegleisen war das 740m lange Überholgleis positioniert. Die beiden Außenbahnsteige waren durch eine Personenunterführung verbunden, die in etwa an derselben Stelle geplant war wie die heutige.

Diese Variante war jedoch nicht mehr realisierbar, als der Denkmalschutz im Jahr 2017 große Teile des Bahnhofs einschließlich der Bahnsteigdächer und der Personenunterführung mit dem Treppenpavillon, unter Denkmalschutz stellte.

Der VBB hat daraufhin im Jahr 2021 mit Unterstützung der Brandenburger Landesregierung einen Alternativvorschlag vorgelegt, der in seinem Aufbau der Vorzugsvariante von 2014 entsprach. Der Bahnhof soll ebenfalls zwei Außenbahnsteige und ein 740m langes Überholgleis in der Mitte bekommen. Diese Planung unterscheidet sich von der ursprünglichen Planung der DB lediglich darin, dass sämtliche Gleise ca. 10 -12m nach Westen verlegt wurden. Die neue Personenunterführung unter den drei künftig zu befahrenden Gleisen schließt an die bestehende Personenunterführung an.

Der Vorschlag des VBB verbindet die Vorteile der Vorzugsvariante von 2014 mit den Auflagen des Denkmalschutzes in hervorragender Weise. Entsprechend der Auflagen des Denkmal­schutzes können sowohl die Dächer des Mittelbahnsteigs als auch die Personen­unter­führung mit dem Treppenpavillon erhalten werden.

Die Deutsche Bahn hat diesen Alternativvorschlag im Laufe ihrer Planung nicht geprüft. Das geht aus der Planfeststellungsunterlage 1.1 hervor. Dort sind alle geprüften Varianten aufgeführt. Der Vorschlag des VBB ist nicht enthalten.

Das Abwägungsgebot verlangt die Prüfung von Planalternativen. Wenn das Vorhaben voraussichtlich nachteilig auf Belange Dritter einwirkt, muss die Planfeststellungsbehörde der Frage nachgehen, ob sich das Vorhaben in anderer Gestalt verwirklichen lässt. Sie muss zwar nicht alle denkbaren Alternativen beurteilen, aber doch die, die sich nach Lage der konkreten Verhältnisse aufdrängen oder nahe liegen. (vgl. Stelkens / Bonk / Sachs, Kommentar zum VwVG § 74 Tz. 125).

Die gegenwärtige Planung wirkt bereits deshalb nachteilig auf die Belange Dritter ein, da die Wege der Reisenden unnötigerweise deutlich verlängert werden.

Die DB hat sich somit nicht nur in der Vergangenheit geweigert, den Vorschlag des VBB und des Landes Brandenburg zu prüfen. Trotz der Einwendungen vieler Bürger, den Vorschlag des VBB zu realisieren, weigert sich die Deutsche Bahn weiterhin, die vom VBB und dem Land Brandenburg vorgeschlagene Variante überhaupt zu prüfen. In ihrer 34-seitigen „Gesamterwiderung“ erwähnt sie die Existenz des VBB-Vorschlages nicht einmal.

Eine Planfeststellung ohne die Prüfung der VBB-Variante wäre rechtswidrig.

  • 2. Die unnötige Länge der Wege

Wir kritisieren, dass die Wege der Reisenden bei der Planung der Bahn unnötigerweise erheblich länger werden. Die Deutsche Bahn nimmt auf den Seiten 3-9 ihrer Gesamtstellungnahme dazu Stellung. Die Antwort der DB besteht im Kern aus zwei Aussagen:

a. Die langen Wege resultieren aus den bestehenden Anforderungen des Denkmal­schutzes.

    b. Die aus der Planung resultierende Wegeverlängerung zum Mittelbahnsteig stellt keine unzumutbare Beeinträchtigung dar.

    Zu a) Denkmalschutz

    Richtig ist: Die ursprünglich von der DB im Jahr 2014 festgelegte Vorzugsvariante 4b.C1 konnte nach der Unterschutzstellung durch den Denkmalschutz nicht mehr realisiert werden.

    Falsch ist: Die Anforderungen des Denkmalschutzes führen zwangsläufig zu weiten Wegen. Bei dem Vorschlag des VBB können die Bahnsteigdächer und die ebenfalls unter Denkmal­schutz stehende Personenunterführung mit dem Treppenpavillon erhalten bleiben. Eine Verstärkung der bisherigen Personenunterführung ist nicht notwendig, da keine Züge mehr darüber fahren werden. Die Personenunterführung muss lediglich nach den heutigen Standards um ca. 15 m verlängert werden. Über diese Verlängerung der Personenunterführung können dann die Züge auf drei parallelen Gleisen fahren.

    Zu b) Lange Wege sind nicht unzumutbar

    Auch wenn die Wegverlängerung nach den Regeln der DB als solche zumutbar sein sollte, sind die langen Wege sind unnötig. Denn bei der VBB-Variante sind die Wege erheblich kürzer.

    Hier die Wegelängen für Personen, die keinen barrierefreien Weg benötigen:

    RICHTUNG NORDEN:
    Bisher: direkter Zugang zum Hausbahnsteig
    DB-Variante: 2 x 59 m + 10 m Personenunterführung = 128 m
    Unser Vorschlag: ca. 14 m weiter westlich = 14 m

    RICHTUNG SÜDEN:
    Bisher: ca. 10 m Personenunterführung = 10m
    DB-Variante: 2 x 59 m + 10 m Personenunterführung  = 128 m
    Unser Vorschlag: 10 m alte + 15 m neue Personenunterführung = 25m

    Hier die Wegelängen für Personen, die einen barrierefreien Weg benötigen:

    RICHTUNG NORDEN:
    Bisher direkter Zugang zum Hausbahnsteig
    DB-Variante: 2 x 59 m + 10 m Personenunterführung +185m Rampen =313 m
    unser Vorschlag: ca. 14 m weiter westlich = 14 m

    RICHTUNG SÜDEN:
    Bisher: kein barrierefreier Zugang
    DB-Variante: 2 x 59 m + 10 m Personenunterführung + 185 m Rampen = 313 m
    Unser Vorschlag: 50 m stadtseitige Rampe + 10 m alte und 15m neue Personenunterführung + 0 m Aufzug = 75m

    Die Planung der Deutschen Bahn mit langen Wegen verstößt gegen das oben beschriebene Konzept der Zukunftsbahnhöfe.

    Sie ist rechtswidrig, weil es eine Lösung mit erheblich kürzeren Wegen gibt.

    Sie ist rechtswidrig, weil die denkmalgeschützte Personenunterführung und der denkmalgeschützte Treppenpavillon abgerissen werden sollen.

    • 3. Rampe zum Bahnhofsvorplatz in die Personenunterführung

    Die Stadt Fürstenberg hat bereits 2014 eine eigene Planung für einen barriere­freien Zugang aus Richtung Stadtmitte in die Personenunterführung beauftragt. Dieser Zugang würde allen Bürger, die aus Richtung Stadtmitte oder von der Bushaltestelle kommen, den Weg deutlich verkürzen und erleichtern. Die Stadt hat gegenüber der Deutschen Bahn schriftlich ihre Bereitschaft erklärt, das Grundstück für den Bau eines Zugangs zur Personen­unterführung zur Verfügung zu stellen.

    Der barrierefreie Zugang mit einer stadtseitigen Rampe ist ebenfalls in der aktuellen Version des VBB-Vorschlags enthalten.

    Auch ich hatte in Punkt 5.6. auf Seite 11 meiner Einwendung diesen barrierefreien Zugang vorgeschlagen. Da das Straßenniveau am Beginn der Rampe an der Bahnhofsstraße ca. 2 m tiefer liegt als am Bahnhof, muss die barrierefreie Rampe in die Personen­unterführung nur ca. 50m lang zu werden. Wenn die Rampe darüber hinaus so breit wie die bestehende Personenunterführung gebaut wird und schräge Böschungen erhält, stellt sie auch keinen Angstraum für die Benutzer dar.

    Auf Seite 17 erwidert die DB auf den Vorschlag nach einer stadtseitigen Rampe:

    „Die Planungen wurden so durchgeführt, dass die Eingriffe in das Grundeigentum Dritter aufgrund des Baus der Bahnanlagen (…) auf das erforderliche Minimum reduziert wurden.“

    Das ist eine engstirnige und bequeme Antwort, wenn man weiß, dass die Stadt Fürstenberg bereits 2014 selbst eine Planung für diese Rampe beauftragt hat und die Stadt der DB schriftlich zugesagt hat, das Grundstück zur Verfügung zu stellen.

    • 4. Hausbahnsteig

    Bei dem Vorschlag des VBB halten die Züge in Richtung Norden auf der Westseite des bisherigen Mittelbahnsteigs. Da auf den alten Gleisen 1 (bisheriger Hausbahnsteig) und 2 keine Züge mehr fahren, kann der bisherige Hausbahnsteig ebenerdig mit dem Mittel­bahnsteig verbunden werden. Präziser formuliert: Da die zukünftige Höhe des Mittel­bahnsteigs ca. 38 cm höher liegt als der alte Bahnsteig, kann der bisherige Hausbahnsteig mit Hilfe einer schiefen Ebene mit dem bisherigen Mittelbahnsteig verbunden werden.

    Damit erhält der bisherige Mittelbahnsteig die Vorteile des bisherigen Hausbahnsteigs: Er ist von allen Reisenden ohne Benutzung einer Unterführung direkt erreichbar, was den Weg gegenüber der bisherigen Planung der DB erheblich verkürzt.

    Zudem liegt der Hausbahnsteig dann direkt am Ahoi-Café, wodurch das Café die Chance hat zu überleben. Der Bahnhof wird dadurch belebter und freundlicher im Sinne eines DB-Zukunftsbahnhofs.

    Zu dem Vorschlag, die Züge in Richtung Norden auf der Westseite des Mittelbahnsteigs halten zu lassen und die Züge in Richtung Süden auf einem neuen westlich gelegenen Bahnsteig halten zu lassen, enthält die „Gesamterwiderung“ der DB“ keine Stellungnahme.

    • 5. Kombination von Schweizer Rampe und Personenaufzug auf dem Westbahnsteig

    In Punkt 5.4 auf den Seiten 10f. meiner Einwendung habe ich in Ergänzung des VBB-Vorschlages vorgeschlagen, einen Aufzug in Kombination mit einer kurzen Schweizer Rampe statt einer langen barrierefreien langen Rampe zu bauen.

    Der Bau eines Aufzugs erfüllt die gesetzliche Vorschrift der Barrierefreiheit. Für gehbehinderte Menschen ist der Zugang mit einem Aufzug erheblich angenehmer als zusätzlich eine 96 m lange Rampe gehen zu müssen.

    Fürstenberg ist von Berlin aus das Tor zur Mecklenburgischen Seenplatte. In Fürstenberg ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftszweig. Im Sommer wird der Bahnhof Fürstenberg von Scharen von Fahrradfahrern genutzt. Für diese sowie für Reisende mit Kinderwagen und Rollkoffern ist die kürzere Schweizer Rampe der ideale Zugang.

    Bei einem Ausfall des Aufzugs steht die Schweizer Rampe für Gehbehinderte als Notzugang bereit. Das verbessert die Situation für Gehbehinderte deutlich gegenüber dem Fall, dass nur ein Aufzug zusammen mit einer Treppe zur Verfügung steht. Die Benutzung einer Schweizer Rampe im Notfall ist für Gehbehinderte zwar nicht komfortabel, aber in Österreich und in der Schweiz auch ohne zusätzlichen Aufzug zulässig.

    Noch einmal: Mit dem Bau eines Aufzuges ist die gesetzliche Vorschrift der Barrierefreiheit erfüllt. Der Bau einer zusätzlichen Schweizer Rampe verbessert die Situation für gehbehinderte Menschen im Falle eines Aufzugsausfalles.

    Richtig ist, dass sich die Stadt Fürstenberg seinerzeit bei der Frage, ob die Barrierefreiheit mit einer Rampe oder einem Aufzug gelöst wird, für eine Rampe ausgesprochen hat, da ein Aufzug immer mal defekt sein kann. Das geschah jedoch zu einem Zeitpunkt, zu dem die Möglichkeit einer Kombination von Schweizer Rampe und Aufzug noch nicht im DB-Handbuch „Personenbahnhöfe planen und bauen“ verankert war sodass der Bau einer zusätzlichen Schweizer Rampe damals noch nicht den Regeln entsprach.

    Die Baukosten für eine ca. 50m lange Schweizer Rampe sind erheblich geringer als die für den Bau einer 96 m langen barrierefreien Rampe.

    Die DB nimmt auf den Seiten 15 f. zu der Kombination aus Schweizer Rampe und Aufzug Stellung. Sie schreibt:

    Schweizer Rampen sind gemäß der deutschen Normen zur Barrierefreiheit aufgrund ihrer Längsneigung von über 6% nicht barrierefrei. Die Barrierefreiheit könnte daher nur durch eine Kombination mit Aufzügen gewährleistet werden.“

    Genau das ist unser Vorschlag: Die Kombination aus Schweizer Rampe und Aufzug.

    Die DB schreibt weiter:

    „Im Falle einer Einschränkung der Verfügbarkeit der Aufzüge ist kein barrierefreier Zugang für mobilitätseingeschränkte Reisende möglich. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit wird daher aus Sicht der Vorhabenträgerin die Kombination aus Treppen und barrierefreien Rampen wegen ihrer hohen Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit als vorzugswürdige Variante betrachtet.“

    Aus unserer Sicht müssen zwei Punkte klar unterschieden werden:

    • — Was sind die rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit?
    • — Was ist für die Reisenden der bessere und bequemere Zugang?

    Rechtlich erfüllen sowohl eine barrierefreie Rampe als auch ein Aufzug das Kriterium der Barrierefreiheit bereits alleine.

    Was ist für die Reisenden der bequemere Zugang?

    Für gehbehinderte Personen ist ein Aufzug auf dem Bahnsteig, an dem die Züge in Richtung Süden halten, die beste Lösung. Der von der DB geplante Weg von zusätzlich ca. 300m erfüllt zwar formell die Vorschrift für Barrierefreiheit, ist jedoch für viele Gehbehinderte sehr anstrengend. Wer das nicht glaubt, kann sich auf der Seite www.bbb-fuerstenberg.de unter „Weitere Infos“ das „Video mit Elfriede Seidel“ anschauen. Darin ist zu sehen, wie sie sich mühsam bemüht, die Strecke von 300 m zu bewältigen.

    Für Personen mit Fahrrädern, Kinderwagen und Rollkoffern verkürzt eine etwa halb so lange Schweizer Rampe den Weg ganz erheblich.

    Am bequemsten ist somit für alle eine Kombination aus Schweizer Rampe und Aufzug.

    Da für beide Personengruppen die Kombination aus Schweizer Rampe und Aufzug die bessere Lösung ist, und weil das rechtliche Kriterium der Barrierefreiheit erfüllt ist, ist die Deutsche Bahn verpflichtet, die bessere Variante „Schweizer Rampe mit Aufzug“ zu wählen.

    • 6. Sicherheit

    Ich habe unter Punkt 6.1. auf Seite 13 meiner Einwendung ausgeführt, dass die Sicherheit beim VBB Vorschlag erheblich größer ist als beim Vorschlag der DB.

    • — Der Zugang ist beim Vorschlag der DB sehr weit und abgelegen. Weite abgelegene Wege erhöhen die Unsicherheit. Im Einzelnen:
      • Zugang zum Zug in Richtung Süden: Bei der Planung der DB müssen Gehbehinderte, Personen mit Kinderwagen, Rollkoffern und Fahrrädern zwei abgelegene Rampen mit einer Entfernung von insgesamt 300 m benutzen. Nach unserem Vorschlag benutzen Gehbehinderte, Personen mit Rollkoffern, Kinderwagen und Fahrrädern auf der Stadtseite die ca. 50 m lange stadtseitige Rampe. Am Bahnsteig benutzen gehbehinderte Personen den Aufzug und Reisende mit Rollkoffern, Kinderwagen und Fahrrädern die ca. 50 m lange Schweizer Rampe. Die Schweizer Rampe liegt nicht abgelegen, sondern nahe am Bahnsteig.
    • –Bei der Planung der Bahn verringern die bis zu 4,75 tiefen Schächte die Sicherheit. Bei unserem Vorschlag liegen beide Rampen in offenem Gelände und können angeböscht werden.
    • — Die von der Bahn geplanten Rampen haben gefährliche 180°-Wendungen. Unsere Rampen haben keine 180°-Wendungen.
    • — Durch die erheblich kürzeren Wege unseres Vorschlags sinkt die Gefahr von illegalen Gleisquerungen. Gleisquerungen bedeuten ein hochgefährliches und vermeidbares Sicherheitsrisiko.
    • — Lange Rampen verleiten Fahrradfahrer dazu, mit dem Fahrrad zu fahren und es nicht zu schieben. Das wird sofort klar, wenn man sich das Video mit Tim Lehmann auf der Homepage: www.bbb-fuerstenberg.de im Bereich „Weitere Infos“ anschaut. Fahrrad fahrende Radler auf Rampen erhöhen die Unfallgefahr.
    • — Die Chance, dass sich ein Café im Bahnhof halten kann, ist bei unserem Vorschlag größer. Dadurch ist der Bahnhof belebter. Das sorgt für mehr Sicherheit und ein besseres Sicherheitsgefühl. Die Betreiberin des Cafés kümmert sich um die Sauberkeit am Hausbahnsteig und gibt Reisenden Informationen zu Bahn und Stadt. Außerdem steht den Reisenden während der Öffnungszeiten des Cafés eine Toilette zur Verfügung.

    Die Bahn erwidert, dass die Anlage regelkonform ist (Seite 7), dass das Fahren von Fahr­zeugen aufgrund der Hausordnung untersagt ist (Seite 8), und die Rampen richtlinien­konform dimensioniert sind (Seite 16). Das mag alles richtig sein.

    Weil es aber die deutlich bessere Variante des VBB gibt, ist die DB verpflichtet, diese Alternative zu prüfen und sich nach der Prüfung für die bessere VBB-Variante zu entscheiden. Mehr Sicherheit ist immer besser als weniger Sicherheit.

    • 7. Geringere Sperrzeiten während des Umbaus

    Auf mein unter Punkt 6.1 auf Seite 14 aufgeführtes Argument, dass die Sperrzeiten beim VBB Vorschlag erheblich kürzer sein können, weil der neue Bahnhof zunächst gebaut werden kann, während die alten Gleise 1 und das alte Gleis 2 offen bleiben können, ist die DB in ihrer Erwiderung nicht eingegangen.

    • 8. Fehlende Stellungnahme des Denkmalschutzes

    Auf mein unter Punkt 7.3 auf Seite 16f. meiner Einwendung aufgeführtes Argument, dass die dieser Bahnhofsplanung zugrundlegende Stellungnahme des Denkmalschutzes nicht in den ausgelegten Unterlagen enthalten ist, ist die DB in ihrer Erwiderung nicht eingegangen. Über mehr als zwei Seiten (S.16-18) hatte ich ausgeführt, warum die Unterlagen des Denkmalschutzes Bestandteil der offenzulegenden Unterlagen sein müssen.

    Die Geheimhaltung der Stellungnahmen des Denkmalschutzes halte ich nach wie vor für einen groben Verstoß gegen den Wortlaut der Vorschriften zum Planfeststellungsverfahren und gegen den Sinn und Zweck des Planfeststellungsverfahrens. Ohne die Stellung­nahmen des Denkmalschutzes gewährleisten die Planunterlagen nicht die „Nachvoll­ziehbarkeit der Planung“.

    Eine Planfeststellung ohne vorherige Veröffentlichung der Stellungnahmen des Denkmal­schutzes ist rechtswidrig.

    • 9. Fehlendes Protokoll der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

    Auf mein unter Punkt 7.4 auf Seite 18 aufgeführtes Argument, dass das Protokoll der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in den ausgelegten Unterlagen fehlt, ist die DB in ihrer Erwiderung nicht eingegangen.

    Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 4 VwVfG gehört die Mitteilung über das Ergebnis der früh­zeitigen Bürgerbeteiligung zu den notwendigen Planunterlagen (vgl. Stelkens / Bonk / Sachs, Kommentar zum VwVfG § 73 Rz. 21a).

    Eine Planfeststellung ohne vorherige Offenlegung des Protokolls der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wäre rechtswidrig.

    10. Fehlende Verkehrsprognose

      Auf mein unter Punkt 7.5 auf Seite 19 aufgeführtes Argument, dass die Verkehrsprognose, mit der die voraussichtliche Verkehrsstärke auf dem Verkehrsweg ermittelt wird, in den ausgelegten Unterlagen fehlt, ist die DB in ihrer Erwiderung nicht eingegangen.

      Nach der Rechtsprechung des BVerwG gehört eine Verkehrsprognose regelmäßig zu den auszulegenden Unterlagen. So urteilte das BVerwG in seinem Urteil vom 15.10.2020 (BVerwG 7 A 10.19) in Tz. 17:

      Die einem Vorhaben zugrunde gelegte Verkehrsprognose gehört regelmäßig zu den auszulegenden Unterlagen im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 VwVfG bzw. den entscheidungs­erheblichen Berichten und Empfehlungen, die von § 9 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UVPG 2010 erfasst werden. Dies gilt auch für ein Schienenwegevorhaben.“

      Eine Planfeststellung ohne vorherige Veröffentlichung der Ermittlung der Verkehrsprognose wäre rechtswidrig.

      11. Falsche der Planung zu Grunde gelegte Verkehrsmengen im Prognosefall

        Die DB hat für den Prognosefall sowohl beim Personen- als auch beim Güterverkehr mit zu niedrigen Verkehrsmengen gerechnet. Dies habe ich in meiner Einwendung unter den Punkten 7.6.1(Personenverkehr) und 7.6.2 (Güterverkehr) auf den Seiten 20-22 dargelegt. Hierzu hat die DB in ihrer Erwiderung bisher inhaltlich nicht Stellung genommen. Auf Seite 27 ihrer Erwiderung schreibt die DB hierzu lediglich:

        „Die Prognoseansätze werden durch die Vorhabenträgerin geprüft.“

        Unser Argument der falschen Prognoseansätze ist damit nicht widerlegt.

        Eine Planfeststellung auf Grundlage der von der Bahn verwendeten Prognosedaten wäre rechtswidrig.

        12. Fehlerhafte Berücksichtigung von Änderungen der Geschwindigkeit

          Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird zwischen der Luisenstraße 3 und dem Tunnel (km 78,100-km 78,500) von 90 km/h auf 120 km/h erhöht und damit an die bisher in den benachbarten Abschnitten schon bisher bestehende Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h angepasst.

          Dadurch erhöht sich auch auf den Nachbarabschnitten die tatsächliche Geschwindigkeit. Denn am Beginn der Nachbarabschnitte erhöht sich die faktische Höchstgeschwindigkeit von 91 km/h auf 120 km/h. Diese Sekundärfolge der Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit auf dem Abschnitt zwischen km 78,100 und 78,500, die ich in Punkt 7.6.3 dargelegt habe, wurde bei den Schall- und Erschütterungsuntersuchungen nicht berücksichtigt.

          Die DB ist in ihrer Gesamterwiderung auf diesen Punkt nicht eingegangen.

          13. Fehlende Berücksichtigung der Ausbreitung des Schalls über den Röblinsee

            An der Eisenbahnbrücke über der Havel breitet sich der zunehmende Verkehrslärm der Bahn über den Röblinsee völlig ungehindert aus, ganz anders als über bebautem Land.

            Diesen Punkt habe ich unter Punkt 7.6.5 meiner Einwendung dargelegt.

            Die DB ist in ihrer Gesamterwiderung auf diesen Punkt nicht eingegangen.

            14. Zusammenfassung

              Die Gesamterwiderung des Vorhabenträgers Deutsche Bahn hat meine Bedenken keinesfalls ausgeräumt. Im Gegenteil. Sämtliche Bedenken, die ich in meiner Einwen­dung vom 5. August 2025 geäußert habe, bestehen fort.

              Ich bin der Auffassung, dass eine Planfeststellung nach den Plänen der Deutschen Bahn rechtswidrig wäre.

              Ich hoffe,

              • dass der Vorschlag des VBB mit zwei Außengleisen und einem Überholgleis in der Mitte umgesetzt wird,
              • dass am Gleis in Richtung Berlin außerdem ein Aufzug und eine Schweizer Rampe statt einer barrierefreien Rampe gebaut werden und
              • dass auf dem gesamten innerstädtischen Abschnitt zwischen Peetscher Weg und dem Solarfeld (km 77,445 – km 79,123) die Geschwindigkeit auf 120 km/h gesenkt wird und Flüstergleise (Schienenstegdämpfer) verlegt werden.

              Mit freundlichen Grüßen